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Erspart nervige Rückfragen: Schicken Sie den Fragebogen mit an das Finanzamt.
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Während Sie früher die Kosten für den Rechner nur dann als Werbungskosten ansetzen konnten, wenn Sie den Computer zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzten, ist das jetzt vollkommen anders. Sie können die PC-Kosten in der Höhe geltend machen, in der Sie den Rechner für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Das Finanzamt akzeptiert also auch einen beruflichen Nutzungsanteil von weniger als 90 Prozent (Erlass des Finanzministeriums NRW vom 18.12.2000, Aktenzeichen S-2354–1-VB3).
Beispiel: Sie erstellen für Ihre Firma nach Feierabend zu Hause Präsentationen und Darstellungen der Umsatzentwicklung. Insgesamt nutzen Sie Ihren Rechner zu 80 Prozent beruflich. Dann können Sie auch 80 Prozent Ihrer PC-Kosten absetzen.
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