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Die Lohnsteuer-Freiheit gilt auch dann, wenn Ihnen der Chef einen Laptop überlässt und Sie den Rechner nach Feierabend in Ihrer Wohnung privat nutzen. Daher ein Tipp für die nächste Gehaltsrunde: Eventuell können Sie anstatt einer Gehaltserhöhung einen Computer aushandeln. Dem Fiskus ist es ja vollkommen egal, ob Sie den vom Chef gesponserten PC beruflich oder privat nutzen. Voraussetzung ist nur, dass Ihre Firma das Gerät anschafft.
Während das Unternehmen die Anschaffungskosten des Rechners für sich als Betriebsausgabe erfassen kann, kommen Sie in den Genuss eines eigenen PCs, ohne etwas dafür bezahlen zu müssen. Vielleicht können Sie Ihren Chef ja damit locken, dass er die 345 Euro Umsatzsteuer für den 2.500 Euro teuren Laptop sofort dem Fiskus abknöpfen darf.
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