|
Der Fiskus unterstellt einen Zeitraum von drei Jahren, wenn Sie Ihren Rechner in 2001 oder 2002 angeschafft haben; davor waren es vier Jahre. Zu den Anschaffungskosten zählt der gesamte Rechner einschließlich des Betriebssystems. Gehört aber zum Beispiel eine Spielesammlung zum Bundle, müssen Sie sie herausrechnen.
Beispiel: Wer im Frühjahr 2002 seinen PC einschließlich Windows für 1200 Euro gekauft hat, kann für 2002 immerhin schon 400 Euro Abschreibung als Werbungskosten in seiner Einkommensteuer-Erklärung ansetzen. Für 2003 und 2004 beträgt die Abschreibung also jeweils 400 Euro.
|
|
|
|
|
|
|