Tipps und Tricks: So sparen Sie Steuern

Die PC-Kosten richtig abschreiben

Die Anschaffungskosten Ihres Rechners müssen Sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben.

Der Fiskus unterstellt einen Zeitraum von drei Jahren, wenn Sie Ihren Rechner in 2001 oder 2002 angeschafft haben; davor waren es vier Jahre. Zu den Anschaffungskosten zählt der gesamte Rechner einschließlich des Betriebssystems. Gehört aber zum Beispiel eine Spielesammlung zum Bundle, müssen Sie sie herausrechnen.

Beispiel: Wer im Frühjahr 2002 seinen PC einschließlich Windows für 1200 Euro gekauft hat, kann für 2002 immerhin schon 400 Euro Abschreibung als Werbungskosten in seiner Einkommensteuer-Erklärung ansetzen. Für 2003 und 2004 beträgt die Abschreibung also jeweils 400 Euro.

Lesen Sie auf der nΣchsten Seite: Anwendungssoftware gesondert erfassen