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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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8KB
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254 lines
die Datenschleuder12
Wissenschaftliches Fachblatt für Datenreisende * Herausgegeben vom Chaos Computer Clut' * Bundesse. 9 * 2 HH 13
_
Verhindert die geplante
\~FAG-Gesetzencierung, sonst:
`~AUS für freien Amateurfunk!
E,n Gesetzentwurf droht, auf kaltem
Wege den Amateurfunk einzuschräm
Ren. Lauf BJ-Drucksache 10/1618 soll
der Amateurfunk dem Ferametdeam
lagengesetz (FAG) untergeordnet
werden. Noch haben die Funkamateu-
re einige Freiheiten in der Kommuni-
kaUon mit Menschen in anderen Läm
dern. Ihr Preis datur ist ein weltweit
genormtes Personenkennzeichen: ihr
Rufzeichen.
Dafür dürfen sie ihre eigene (modern-
ste) Technik entwickeln und benutzen.
Kamen damals von ihnen die ent-
scheidenden Entwicklungen zur Ein-
tuhrung des UKW-Rundfunks, so funk-
tioniert heute das runde Dutzend Ama-
teurfunksatelliten meist besser als die
anderen. Es gibt zwar einige Ein-
schränkungen für Amateurfunker
(Kopplung mit dem Telefon - in den
USA erlaubt - ist hier verboten, über-
mittelte Nachrichten müssen so un-
wichtig sein, daß telefonieren nicht
angemessen ist usw.), aber das Ama-
teurfunkgesetz (AFuG) wurde kurz
nach dem Zusammenbruch des 3. Rei-
ches erlassen und die Hitlergeseke
(Todesstrafe für das Hören von Feind-
sendern) waren in so guter Erinne-
rung, daß ein liberales Gesetz ent-
stand.
Ein Beispiel für Einschränkung der
Amateurfunkfreiheit ist aus Polen in
Erinnerung: bei den Unruhen dort
mußten die Amateurfunker ihre Gerä-
te an den Staat abliefern, um Nach-
richtenübermitlung zu verhindern.
Bei uns ist das AFuG bislang aus
gutem Grunde eigenständig und vom
FAG getrennt. Klammheimlich und
hoffentlich nur aus Versehen wurde
das im Gesetzentwurf "zur Verhinde-
rung des Mif3brauchs von Sendeanla-
gen", Wanzengesetz genannt, geän-
dert. Ziel des Entwurfes ist der ver-
stärkte Schutz der Intim- und Ge-
heirnsphäre sowie des Fernmeldever-
kehrs gegen mißbräuchliche Verwen-
dung von Sendeanlagen. Betroffen
sind ⌡ 5, 15 und 19 FAG und ⌡ 201
StGB.
Existenzentscheidend für den Ama-
teurfunk kann der Anhang des ⌡ 5 FAG
(5a Abs. 1) werden. Die ursprüngliche
korrekte Fassung des Bundesrates ta-
stet die Eigenständigkeit des Ama-
teurfunks im Rahmen bestehender
Gesetze nicht an. Der Neuentwurf der
Bundesregierung ist so formuliert
daß in Zukunft ausschilesslich das
FAG für das Errichten und Betreiben
von Sendeanlagen maßgeblich ist.
Damit würde das AFuG (lex specialis)
dem FAG unterstellt und die Eigen-
ständigkeit des Amateurfunkdienstes
ginge verloren und würde der ,~Ermes-
sensentscheidung" des Bundespost-
ministers unterworfen.
Bildschirmtext:
Elektronische Zensur'
Wir haben gute Gründe, uns gegen
diese Gesetzesänderung zu wehren.
Denn schon jetzt versucht die Post,
die Eigenständigkeit des Amateur-
funks einzuschränken. Wir hören von
Amateurfunkern im 80 m-Band, die
ihre Anlagen völlig korrekt betreiben
und von denen die Post verlangte,
ihre Sendeleistung von rund 700 Watt
auf 4 Watt einzuschränken. Das ist ein
faktisches Sendeverbot. Die Begrün-
dung der Post: Die Sendeanlage sei
zwar gut (60 dt Abschirmung statt der
vorgeschriebenen 40 db), aber der
Videorekorder eines Nachbarn sei
eben schlechter als üblich, verfügt
aber über eine -Prüfnummer und
würde gestört.
Da der Nachbar nicht bereit sei, sein
Gerät nachbessern zu lassen (die In-
dustrie macht das üblicherweise im
KulanzYvege oder Amateure als Nach-
barschaftshilfe), müsse der Funkama-
teur seine Sendeleistung erheblich
verringern.
Da die Post jetzt grundsätzlich davon
ausgeht, ein Gerät mit F[Z-Nummer
sei korrekt, hat der Amateur das Prm
blem, nachzuweisen, daß dieses
Gerät trotzdem nichts taugt. Wir kön-
nen zwar bei einer Reihe von Btx-
Geräten beweisen, daß sie die FIZ-
Nummer zu Unrecht erhalten haben,
aber beim durchschnittlichen Video-
rekorder ist dieser Beweis kaum zu
führen, zumindest sehr aufwendig. Es
soll übrigens ganze Geräteserien 9+
ben, bei denen Entstörteile im Werte
eines Groschens aus falscher Spar-
samkeit weggelassen wurden.
Aus solchen Erfahrungen resultiert
die Befürchtung, daß die geplante
FAG-Änderung in der jetzigen Form
den Amateurfunk zur Farce macht.
Amateurfunker versuchen, die Tech-
nik in den Griff zu bekommen ohne
von kommerziellen Interessen oder
Machtstreben getrieben zu sein. Poli-
tiker ohne demokratische Gesinnung
versuchen, Menschen in den Griff zu
bekommen. Heute wird das mit Kon-
trolle der Kommunikation und durch
Uberwachungstechni k versucht.
Wachsamkeit ist der Preis der Frei-
heit!
Protestiert umgehend gegen die Eln.
schrankeng der Freiheit beim Buntried
tagsaueschuB für das Post-und Fern-
meldewesen, Bundeshaus, 5300 Bonn
1. Die Druckschrift 10/1618 ist bei den
örtlichen Parteien zu beziehen.
Verbreitung dieses Artikels mit Quel-
lenangabe und Belegexemplar an uns
und den DARG erwünscht.
awlwau
atulagl10s.~t 8!~0g 17:37
~78 1
Bildschirmtext─ ein neues Medium
─ wurde um ein neues Leistung
merkmal erweitert; die elektronische
Zensur. Auf öffentlichen Btx-Geräten
sind Programmangebote verschiede-
ner Anbieter, u.a. des Chaos Compu-
ter Clubs, nicht mehr abrufdar. Wir
nennen das Zensur.
Um Publikationen ~,unerwünschter"
Informationsanbieter vor dem Zugriff
durch die Öffentlichkeit zu schützen,
braucht man heute keine Bücher mehr
zu verbrennen.
Die neuen elelrtronfschen Medien gar
starten Zensur auf Knopfdruck. Der
Elektronikkonzern SEL präsentierte
auf der Hannovermesse 85 neue Btx-
Geräte für den öffentlichen Gebrauch.
Sie sollen frei zuganglich in Postäm-
tern, Flughäfen, Verwaltungsgebäu-
den, Banken usw. aufgestellt werden.
Bereits auf der Hannovermesse wur-
de die Zensur praktisch demonstriert.
Opfer waren nicht etwa Testseiten der
Firma, sondern besagte "uner-
wünschte" Anbieter. Die Herausgabe
der genauen Liste der zensierten Pro-
gramme wurde uns verweigert.
Ausser dem CCC wurden weitere me-
dienkritische Programme gesperrt.
Das Btx-Programm der Partei "DIE
GRUNEN" wurde nicht gesperrt, da
sie zur Zeit keine Anbieter sind. Auf
Anfragen beim lderstel ler erfuhren
wir, daß es sich um ein neues Lei-
stungsmerkmal handelt, mit dem bis
zu 100 Programmangebote gesperrt
werden können. Das sei aber keine
Zensur. Dem halten wir entgegen,
dass Btx ein "Neues Medium" ist.
Derartigen Einschränkungen muss im
Keime entgegengetreten werden.
Wir weisen die Aufsteller derartiger
Geräte darauf hin, dass diese Softwa-
reversion grundgesetzwidrig ist. Sol-
chen Geräten muss die Betriebser-
laubnis entzogen werden.
Chaos Computer Club, 26. Mai 1985
auf dem Open Ohr Festival Mainz 1985
mit dem Motto:
Zukunft ─ zwischen Morgen und
Grauen
zeneurl1ds.bd 8~ 19:55
?:2:::
-ort-
Volant E
~- .
unzum