Artgerechte Tierhaltung

Darunter verstehen die Verbände des ökologischen Landbaus eine Tierhaltung, die ein Mindestmaß an Lebensqualität für Nutztiere sichert. Die allgemeinen Richtlinien zur Haltung von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen oder Ziegen verlangen, daß (Auszüge aus den Bioland Richtlinien)

- das arteigene Verhalten wie das Bewegungs-, Ruhe-, Nahrungsaufnahme-, Sozial-, Komfort- und Fortpflanzungsverhalten weitgehend ermöglicht wird.

Zu einer artgerechten Haltung gehören während des gesamten Jahres ausreichender Bewegungs- und Ruheraum, natürliches Licht, Schatten, Windschutz, frische Luft und frisches Wasser. Zur Förderung von Rubbustheit und Vitalität sollen die Tiere sich häufig mit Witterung und Klima des Standortes auseinandersetzen können. Haltungsbedingte Verletzungen und Krankheiten müssen vermieden werden.

Ställe mit vollständig perforierten Bodenflächen (Vollspaltenböden, Flatdecks, Käfige) sind nicht zugelassen. Ein weicher, trockener und sauberer Liegebereich ist für Wiederkäuer, Schweine und Pferde jederzeit durch ausreichende Einstreu zu gewährleisten (i.d.R. Stroh). Stroh zur Einstreu stammt soweit verfügbar aus dem eigenen Betrieb oder aus anderen AGÖL-Betrieben. Konventeionelles Einstreustroh sollte auf Flächen mit geringer Bewirtschaftungsintensität erzeugt worden sein.

Der Richtlinienkatalog sieht im einzelnen auch die individuellen Haltungsbedingungen für die verschiedenen Nutzungsformen und Tierarten vor. Die Mindestanforderungen für Milchvieh- und Mutterkuhhaltung, Zucht- und Mastrinderhaltung, Kälber, Sauen- und Zuchtschweinhaltung, Schaf- und Ziegenhaltung, Legehennenhaltung und Mast- und Aufzuchtgeflügel sowie Pferdehaltung sind dort festgeschrieben. Regelmäßige strenge Kontrollen sichern die Einhaltung.

Artgerechtes Futter fürs Bio-Vieh
Zu einer artgerechten Haltung gehört auch artgerechtes, gesundes Futter. Das kbA-Futter kommt vom eigenen Hof oder zum Teil von anderen AGÖL-Betrieben. Die Richtlinen verbieten Importfuttermittel aus der Dritten Welt, marktübliche konventionelle Fertigfuttermittel, Futtermittel tierischer Herkunft (z.B. Tierkörpermehle - BSE-Gefahr!), Futtermittel mit Bestandteilen gentechnisch manipulierter Pflanzen oder Mikroorganismen, Extraktionsschroten und verdorbene Futtermittel dürfen nicht eingesetzt werden. Konventionelle Futterzusätze mit Antibiotika, Anabolika, Kupfer zur Leistungsförderung, synthetischen Aminosäuren, Aromastoffen, synthetischen Emulgatoren, synthetischen Antioxidantien, synthetischen Stabilisatoren, mit gentechnischen Methoden hergestellten Zusatzstoffen, färbenden Stoffen, chemisch-synthetischen Konservierungsmitteln, Harnstoff und NPN-Verbindungen sind verboten.


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