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Was bedeutet die Deklaration Bio?Der Begriff Bio oder Öko ist bisher nur im Bereich pflanzlich erzeugter Lebensmittel gesetzlich geregelt. Hier gilt die EG-Bio-Verordnung, die 1991 verabschiedet wurde. Sie soll sicherstellen, daß dort, wo Bio draufsteht auch Bio drin ist. Die EG-Kommission legte mit diesem Regelwerk Mindestanforderungen an eine ökologische Landwirtschaft in den EG-Mitgliedsländern fest. Einen Hinweis auf diese Erzeugung gibt der Vermerk EWG-Kontrollsystem auf den Produkten.Strenger als diese EG-Mindestanforderungen sind die Richtlinien der AGÖL-Verbände. Die Ansprüche an die einzelnen Erzeugerbereiche sind in vielen Punkten konsequenter als die EG-Norm. Im Bereich tierische Lebensmittel/Erzeugung gibt es bisher noch keine EG-Verordnung. Sie ist für 1996 angekündigt. Solange herrscht in diesem Bereich für den Verbraucher noch Unklarheit. Lediglich die AGÖL-Verbände mit ihren strengen Richtlinien betreffend Tierhaltung und Futter garantieren die Bio-Qualität ihrer Produkte. Diese noch bestehende Grauzone nutzen einige konventionelle Vermarkter aus und verwenden schönende Begriffe, die Öko-Ware suggeriert: Aussagen wie extensiv, umweltfreundlich, kontrollierter Vertragsanbau, integrierter Pflanzenbau, naturnah oder umweltschonend sind bislang Worthülsen ohne Wert. |