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Fruchtaufstriche

Definition: Mit Honig, Vollrohrzucker, Apfel-, Birnen- oder Traubendicksaft gesüßte Obst-Aufstriche.

Geschichte: Im Gegensatz zu Konfitüren, Marmeladen und Gelees gibt es für Fruchtaufstriche keine bindenden gesetzlichen Vorschriften. Die veralteten deutschen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen nur eine Süßung mit Industriezucker. Die mit alternativen Zutaten gesüßten Obst-Aufstriche passen nicht in die vorgesehen Raster, so daß die Naturkosthersteller ihre Erzeugnisse als Fruchtaufstriche vermarkten. Bei der Zusammensetzung haben die Hersteller freie Hand.

Konventionelle Produkte: Nicht bekannt.

Biologische Produkte: Früchte aus kontrolliert-biologischem Anbau oder aus Wildfrüchten. Das Obst wird frisch oder tiefgekühlt schonend verarbeitet. Fruchtaufstriche zeichnen sich besonders durch den hohen Fruchtanteil aus, der meist über dem von konventionellen Zubereitungen liegt. Ohne Farb- und Konservierungsstoffe. Fruchtaufstriche zeichnen sich gegenüber Konfitüren, Marmeladen und Gelees durch den insgesamt niedrigeren Zuckergehalt aus.

Tip: Die Konservierungskraft von Honig ist nicht so stark wie die von Industriezucker. Fruchtaufstriche können deshalb schneller verderben. Sie gehören nach dem Öffnen in den Kühlschrank.


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