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Apfel- und BirnenkrautDefinition: Süßer Brotaufstrich. Laut Konfitüren-Verordnung eine streichfähige Zubereitung aus Äpfeln oder Birnen. Ergänzt werden darf bei Apfelkraut 40 Prozent Zucker. Bei Birnenkraut sind 30 Prozent erlaubt. Die Fruchtkonzentrate haben einen Zuckeranteil zwischen 55 und 70 Prozent.Konventionelle Produkte: Obst aus konventionellem Anbau. Ohne Geliermittel und chemische Konservierungsstoffe. Zum Teil zusätzlich mit Industriezucker gesüßt. Biologische Produkte: Obst aus kontrolliert-biologischem Anbau. Meist keine zusätzliche Süßung. Tip: Apfel- und Birnenkraut sind sehr süße Aufstriche. Sie sollten nur gelegentlich aufs Brot. |